Wann die Kfz-Werkstatt-Werbung unrechtmäßig ist 

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Viele Werkstätten werben mit Erstattung des Selbstbehalts (SB) in der Teilkaskoversicherung. Dies ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (BGH) sowie den Vorinstanzen wettbewerbswidrig und ist somit als unlauterer Wettbewerb anzusehen. Eine Außnahme besteht: Wenn es klare Absprachen mit dem Versicherer gibt.

Prinzipiell sind Preisnachlässe der Werkstätten nicht verboten. Doch in diesem Fall handelt es sich nicht um einen Nachlass, denn der Versicherungsnehmer, der einen SB zu tragen hat, wurde vorher von seinem Versicherer ja schon rabattiert.

Der BGH entschied hier zugunsten des allgemeinen Wettbewerbs!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/41) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

 

 

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

Zum Themenspecial "Kfz-Versicherung"

 

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