Wenn ein Ehepartner den anderen hintergeht

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Bei vorliegendem Fall hatte der Versicherungsnehmer die gemeinsame eheliche Wohnung mit dem zugehörigen Gemeinschaftseigentum heimlich auf sich allein umgemeldet.

Im Schadenfall wurden nur die in seinem Alleineigentum stehenden Sachen reguliert. Durch die Ummeldung galt der Hausrat des anderen Ehegatten nicht mehr als versichert. Das Oberlandesgericht (OLG) Bremen verurteilte den Ehegatten aufgrund der heimlichen Ummeldung zu Schadenersatz in voller Höhe der nicht versicherten Sachen gegenüber dem anderen Partner.

Die Schadenersatzklage des benachteiligten Ehegatten hatte vor dem OLG Erfolg.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/38) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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