Wenn ein Unfall grob fahrlässig verursacht wird

740px 535px

Fährt der Versicherungsnehmer (VN) mit dem versicherten Kfz aus einer nicht Vorfahrt berechtigten Straße in eine T-Kreuzung ein und verursacht dabei einen Unfall, hat er den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt, wenn:

  1. 40 m vor der Einmündung eine Wegweisertafel stand,
  2. 20 m vor der Einmündung ein Stoppschild gut erkennbar angebracht war oder
  3. auf der gegenüber liegenden Seite der Einmündung eine gut sichtbare rot-weiße Richtungstafel, die nach links und rechts ausgerichtet war.

    Eine grobe Fahrlässigkeit liegt selbst dann noch vor, wenn der VN kurz vor dem Zusammenstoß noch einen Bremsvorgang eingeleitet hat.

    Das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschied gegen den VN auf Leistungsfreiheit des Versicherers!

    Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/39) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen
    - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:
     kanzlei@berater-lehnert.de 

    Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten 

     

    Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

    Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

    Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

    Alle Recht News