Wettbewerb: Kfz-Werkstattwerbung unrechtmäßig?

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Viele Werkstätten werben mit Erstattung des Selbstbehalts (SB) in der Teilkaskoversicherung, dies ist nach Ansicht des BGH sowie der Vorinstanzen wettbewerbswidrig und ist somit als unlauterer Wettbewerb anzusehen, es sei denn, es bestehen Absprachen mit den jeweiligen Versicherungsunternehmen.

Prinzipiell sind Preisnachlässe der Werkstätten nicht verboten, doch handelt es sich hier nicht um einen Nachlass, denn der VN, der einen SB zu tragen hat, wurde vorher von seinem VR ja schon rabattiert.

Der BGH entschied hier zugunsten des allgemeinen Wettbewerbs!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/06) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten von Versicherungsmagazin ist dieser Service kostenlos (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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