Wohngebäude: Komplette Neuverfliesung nach Wasserschaden

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In diesem Fall wurde es infolge eines Wasserschadens notwendig, dass die Badfliesen teilweise ersetzt werden mussten. Da die vorhandenen Fliesen nicht mehr verfügbar waren, forderte der VN den VR zur
Zahlung einer komplett neuen Verfliesung des Badezimmers auf.

Der VR jedoch verwies den VN auf optisch ähnliche Fliesen und auf die entsprechende Teilreparatur.

Nach Ansicht des Landgerichts Düsseldorf (LG) war es im vorliegenden Fall zumutbar, dass der VN die im Handel noch verfügbaren Fliesen verwendet, sodass vom VR nicht zu verlangen war, das Bad neu zu verfließen.

Das LG Düsseldorf lehnte die Leistungen des VN ab!

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Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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