Zeitweise Vertretung bei Ehepaaren ist lückenhaft

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Eltern vertreten ihre Kinder bis zur Volljährigkeit. Ab 2023 soll eine eingeschränkte Vertretung auch unter Eheleuten gelten. Diese gilt allerdings nur sechs Monate und nur für Notfälle. Eine Vorsorgevollmacht deckt hingegen alle Lebensbereiche ab. Die geplante eingeschränkte Vertretung betrifft nur Entscheidungen im Bereich der Gesundheit sowie das Öffnen der Post. Folglich würde der Rest durch gerichtliche Betreuung geregelt.

Eheleute dürfen sich bislang nicht automatisch gegenseitig vertreten. Bereits seit 2015 diskutiert die Justizministerkonferenz eine Notfall-Vertretung unter Ehepaaren. Der erste Entwurf war umfangreich und schloss auch die automatische Vertretung für Finanzen und Vermögen ein. Aufgrund der "Missbrauchsanfälligkeit" ließ er sich nicht durchsetzen und wurde durch eine abgespeckte Regelung ersetzt, die 2023 in Kraft tritt.

Voraussetzungen für die temporäre Vertretung

Eheleute, die keine gütige Vorsorgevollmacht vorlegen, können dann bis zu sechs Monate lang nach Antrag bei der Betreuungsbehörde oder einem anerkannten Betreuungsverein den Partner in Fragen der Gesundheit und Erledigung der Post vertreten. Die Betreuungsstellen klären über die Grenzen der Vollmacht auf. 

Die Annahme der Bevollmächtigung ist an folgenden Bedingungen geknüpft:

  1. Partner dürfen nicht getrennt leben
  2. Es darf keine Vollmacht ausgestellt sein
  3. Es darf keine Betreuung eingerichtet sein
  4. Es darf keine Äußerung vorliegen, dass der Partner nicht vertreten soll
  5. Bestätigung durch ärztliches Attest zur körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung des Ehepartners

Für alle anderen Geschäfte, beispielsweise Finanzen, Bestimmung des Aufenthaltes, Umgang mit Behörden, wird ein gerichtlich bestellter Betreuer notwendig.

Scheinbare Sicherheit kann gefährlich sein

Durch die Bevollmächtigung im Bereich Gesundheit profitieren Institutionen wie Krankenhäuser, denn sie werden entlastet. Gleichzeitig entsteht eine gewisse Gefahr, weil Eheleute nun die Auffassung vertreten könnten, dass eine Vorsorgevollmacht nicht mehr notwendig sei. Dies kann aber in letzter Konsequenz die gerichtliche Betreuung für alle Angelegenheiten über die Gesundheit hinaus bedeuten und nach einem halben Jahr die umfängliche Betreuung. 

Diese Neureglung bringt keine wirkliche Entlastung für Eheleute und macht deutlicher, wie wichtig eine Vorsorgevollmacht ist. 

Autor(en): Margit Winkler, Institut Generationenberatung

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