08.06.2007
VVG Reform: Geplanter Direktanspruch im Schadenfall bleibt ohne Folgen für die Beschäftigung und für Freiberufler
Wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung soll bei der VVG-Reform für alle obligatorischen Pflichtversicherungen künftig ein Direktanspruch des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer eingeführt werden. Dadurch soll es dem Geschädigten erleichtert werden, seine Ersatzansprüche tatsächlich durchzusetzen, wenn sich der Schädiger selbst um den Schaden nicht kümmert. Näheres sollen die §§ 115 bis 117 VVG regeln. Mehr