04.08.2021 Branche
Versicherungskammer als Kümmerer in der Not
Auch die Versicherungskammer sieht es als ihre oberste Pflicht an, von der Flutkatastrophe betroffene Kunden umgehend zu unterstützen. So hat der Konzern jüngst Vorschusszahlungen geleistet, etwa für eine temporäre Unterbringung oder erste Aufräumarbeiten. Mehr
https://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/branche/versicherungskammer-als-kuemmerer-in-der-not-2920606.html