22.11.2018 Recht
Unfallversicherung: Posttraumatische Bewusstseinsstörungen
Grundsätzlich besteht für psychische Reaktionen nach einem Unfall bedingungsgemäß kein Versicherungsschutz, es sei denn, es liegt ein nachweisbarer organischer Grund (Hirnschädigung) unfallbedingt vor. Mehr
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