06.12.2010 Branche
Versicherungsschutz für Führungskräfte lückenhaft
Dem von der Bundesregierung beschlossene Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) zufolge, sind Führungskräfte deutscher Aktiengesellschaften verpflichtet, bis zu zehn Prozent aller geltend gemachten Schadenersatzansprüche selbst zu begleichen. In der Summe kann dies bis zum 1,5-fachen ihres Jahresgehalts betragen. Nach einer Schätzung der deutschen Niederlassung des Internationalen Versicherungsmaklers Willis Group Holdings sind lediglich 20 Prozent der leitenden Angestellten in deutschen AGs ausreichend gegen Schadenersatzansprüche aufgrund von Managementfehlern versichert. Im Ernstfall drohen den Versicherungsverweigerern hohe Schadenersatzforderungen. Mehr
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