Quantum hat Probleme - Kein Sicherungsfonds wie in Deutschland

Alle Kundenverträge der Quantum Leben AG werden weitergeführt. Das bestätigt die Finanzmarktaufsicht (FMA) aus Lichtenstein. Die FMA hatte dem Lebensversicherer aus Vaduz am 16. August das Neugeschäft untersagt und einen Sonderbeauftragten eingesetzt, der "Unklarheiten bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Kapitalvorschriften" prüfen soll.

Rund 5.000 Kunden aus Deutschland sollen bei der Quantum Leben AG Verträge haben. Sie sollen sich bei Fragen zu einzelnen Verträgen laut FMH direkt an den wenden.

Noch kürzlich ein "hervorragend" von Franke & Bornberg erhalten
Das Unternehmen ist nach eigenen Angaben vollkommen überrascht von der behördlichen Anordnung. Liquiditätsprobleme gäbe es nicht. Quantum hofft, dass die Sonderprüfung in drei Wochen beendet ist. Das deutsche Rating-Unternehmen Franke & Bornberg aus Hannover hatte die Fondsgebundene Rentenversicherung von Quantum im Mai 2010 noch mit "hervorragend" bewertet. Die Aufsicht aus Lichtenstein verweist darauf, dass im Fall eines tatsächlichen Konkurses in Lichtenstein eine Sicherheitseinrichtung wie die deutsche Protektor AG nicht zur Verfügung steht. Trotzdem bestehe hier hoher Kundenschutz, weil die Vermögenswerte des Versicherers als Sondervermögen gelten. „Das bedeutet, dass Forderungen der Versicherten zusätzlich vor allen andern nachrangigen Gläubigern befriedigt werden müssen“, erläutert FMA-Sprecher Beat Krieger.

Rettungsverfahren in vier Stufen vorgesehen
Demgegenüber würde in Deutschland laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Protektor Lebensversicherungs-AG die Sicherung der Kundenansprüche übernehmen. Der Rettungsfonds sei aber nur „das letzte Glied in einer Kette von Vorsichtsmaßnahmen“. Vorgesehen ist in Deutschland ein Rettungsverfahren in vier Stufen. Im ersten Schritt würde Protektor mit seinen derzeitigen Reserven für die Unterdeckung bei einem Lebensversicherer eintreten. „Sie betragen derzeit rund 680 Millionen Euro“, erläutert Jörg Westphal, Vorstandsvorsitzender der Protektor AG. Sollte diese Summe nicht reichen, muss nach dem Gesetz noch einmal die gleiche Summe zur Verfügung gestellt werden.

Und sollte das immer noch zu wenig sein, dann darf die deutsche Aufsichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Verpflichtungen des betroffenen Versicherers gegenüber seinen Kunden um fünf Prozent kürzen. Westphal: „Sollte diese Maßnahme noch leer laufen, hat sich die Branche freiwillig verpflichtet, ein Prozent der Protektor-Reserven zu übernehmen.“ Das wären dann nochmals 6,8 Milliarden Euro.

Protektor wirkt wie ein normaler Lebensversicherer
Wichtig ist, dass Protektor im Gegensatz zu Banken nicht zu einer plötzlichen Auszahlung verpflichtet ist, sondern Kunden ganz normal nach der Laufzeit der Verträge bedient. Dass Protektor wie ein normaler Lebensversicherer wirkt, zeigt sich an den Kunden der ehemaligen Mannheimer Lebensversicherung. Der Versicherungsbestand wurde Mitte 2003 übernommen. Heute zahlt Protektor den noch rund 166.000 verbliebenen Kunden einen Gesamtüberschuss von 3,7 Prozent.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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