EU plant Provisions-Verbot für Finanzvermittler

Freie Finanzvermittler sollen keine Provisionen mehr verlangen dürfen. Das sieht ein Plan der EU-Kommission vor. Die Regelung soll Eingang in die anstehende Novellierung der europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID finden. Damit sollen finanzielle Anreize durch Dritte aus der unabhängigen Finanzberatung verbannt werden.


Privatanleger sollen nach dem Willen der EU-Kommission von freien Vermittlern nur noch gegen Honorar beraten werden. Die europäische Aufsichtsbehörde will so künftig sicherstellen, dass Finanzberater Verbrauchern bestimmte Produkte nicht deshalb verkaufen, weil sie selber daran verdienen. Unabhängige Berater sollten nur im Interesse der Kunden handeln. Verbraucherschützer in Deutschland begrüßten den Vorschlag als "Meilenstein für Verbraucherschutz". "Die EU ist Deutschland beim Anlegerschutz weit voraus", kommentiert Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) und fordert einen Kurswechsel der Bundesregierung. Nach Meinung Billens hat der EU-Vorschlag aber noch einen Haken. So soll das Provisionsverbot nur für unabhängige Finanzberater gelten.

Keine Extrawurst für Banken
Dies würde den Banken ein unnötiges Schlupfloch eröffnen. Billen: "Das Verbot muss für alle Finanzberater gelten, egal ob sie selbständig oder für Kreditinstitute arbeiten." Derzeit habe in Deutschland der Verbraucher kaum eine Chance bei der Vermittlung von Finanzprodukten mögliche Interessenkonflikte zu erkennen, weil immer noch unzureichend über Provisionen aufgeklärt würde. Solange aber im Vertrieb von Finanzprodukten Beratung und Verkauf nicht sauber getrennt werden, gebe es weiterhin häufige Falsch- und Fehlberatungen. Die bisherige Einführung von Beratungsprotokollen und Produktinformationsblättern sein nicht wirksam. "Geändert hat dies kaum etwas", so Billen.

Vollkommen falsch sei zudem, dass in Deutschland Teile des Finanzvertriebs der Aufsicht der Gewerbeämter unterstellt worden sein. Diese Institution sei weder personell noch inhaltlich so aufgestellt, dass sie eine wirksame Kontrolle ausführen könne.

Bild: © Lilo Kapp/

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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