Versichertenrecht: PKV soll künftig Tacheles reden

Die Rechte von privat Krankenversicherten sollen gestärkt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf
von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vor. Nach dem Entwurf zur Stärkung der Patientenrechte sei dies ein weiterer Baustein zur Verbesserung der Verbraucherechte, heißt es aus dem Bundesjustizministerium. Versicherte wüssten oftmals nicht, ob ihre Krankenversicherung für Behandlungskosten tatsächlich aufkomme.

Hier sollen nun konkrete Verbesserungen vorgenommen werden. Nach dem neuen Gesetz kann ein Versicherter jetzt vor Beginn einer teuren Behandlung von seiner Versicherung Auskunft über die Kostenübernahme verlangen. In dringenden Fällen muss die Auskunft unverzüglich erfolgen, ansonsten spätestens nach zwei Wochen. Voraussetzung ist, dass die Heilbehandlung voraussichtlich mehr als 3.000 Euro kosten wird. Die Auskunft soll verbindlich sein, soweit sie auf Grundlage eines Heil- und Kostenplans erteilt wird.

Für die Kündigung einer privaten Krankenversicherung wegen einer Beitragserhöhung soll der Versicherungsnehmer nun zwei Monate Zeit haben statt wie bisher nur einen Monat. Hat der Versicherungsnehmer im Basistarif einen Selbstbehalt vereinbart, und führt dieser nicht dazu, dass sich die Prämie verringert, soll er künftig den Selbstbehalt jederzeit kündigen können.


Der Gesetzesentwurf wurde an Länder und Verbände zur Stellungnahme versandt.

Quelle: BMJ
Bild: © Stephanie Hofschläger/

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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