Mehr Rente nur bei zusätzlicher Privatvorsorge

Die Rente für Geringverdiener soll aufgestockt werden. Wer die "solidarische Lebensleistungsrente" erhalten möchte, muss aber künftig eine private oder betriebliche Altersvorsorge nachweisen und zudem 40 Jahre in die gesetzliche Rente eingezahlt haben. Dann wird die Altersrente auf rund 850 Euro aufgestockt.

Die Einstiegshürden sollen aber anfangs niedriger gelegt werden. So reicht bis 2023 der Nachweis von 35 Beitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch den Nachweis eine zusätzliche private Eigenvorsorge muss erst ab 2018 erbracht werden. Das hat laut "Rheinische Post" eine Expertenrunde der Koalition unter Vorsitz von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) und SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles vereinbart. Die Einigung muss noch von der großen Verhandlungsrunde abgesegnet werden.

Deckelung bei 30 Entgeltpunkten
Konkret soll die Aufstockung der Geringverdiener-Renten bei einem Gegenwert von 30 Entgeltpunkten der gesetzlichen Rente gedeckelt werden. Das sind derzeit rund 844 Euro. Die Experte wollen zudem, dass andere Einkommen bei der Aufstockung der Renten berücksichtigt werden. Ob dies auch für die Eigenvorsorge gilt ist unklar.

Bisher wird die staatliche geförderte Riester-Rente bei der Sozialhilfe angerechnet. Dies wird von der Versicherungsbranche stark kritisiert. Wer privat vorsorgt, sollte im Alter auch mehr haben, heißt es etwa beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Trotzdem könnte die Vereinbarungen zur "solidarischen Lebensleistungsrente" einen Nachfrageschube bei der privaten oder betrieblichen Altersvorsorge auslösen. Denn ohne diese Eigenvorsorge müssen Geringverdiener damit rechnen, im Alter auf die Sozialhilfeniveau leben zu müssen. Die Aufstockung der Geringverdiener-Rente soll allein aus Steuermitteln finanziert werden. Auch erwerbsgeminderte Personen sollen künftig mehr Rente erhalten.


Bild: © Stefanie Hofschläger/

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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