VW-Dieselgate: Kündigungsrisiko bei Anruf der Rechtsschutzversicherung?

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Der Volkswagen-Abgasskandal dürfte für die Rechtschutzversicherungen teuer werden. Mehrere Tausend Autokäufer streiten gegen Händler oder sogar gegen den Autohersteller und nehmen dabei ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung in Anspruch. Jetzt warnen Verbraucherschützer davor, dass Kunden ein besonderes Kündigungsrisiko haben.

So verweist die Stiftung Warentest auf die Risiken von Klagen mit Rechtsschutz im Rahmen der VW-Affäre. „Oft kann der Versicherer kündigen, wenn Sie einen Schaden melden“, heißt in einem Beitrag im Februar-Heft von Finanztest. Der Versicherer müsse dann nur noch für die aktuelle Klage im Rahmen des VW-Skandals zahlen. Laut den Verbraucherschützern wären die Kunden nur dann vor einem sofortigen Ausstieg sicher, wenn sie im Vertrag Einschränkungen für das Kündigungsrecht finden würden.
Doch solche Einschränkungen sind längst für die meisten Verträge üblich. So gilt in der Regel, dass der Versicherer nur dann kündigen darf, wenn innerhalb von zwölf Monaten ein zweiter Streitfall eingetreten ist.

Nur eine hat eine kürzere Kündigungsfrist

Die Auxilia Rechtsschutzversicherung darf sogar erst nach drei Schadenfälle innerhalb von zwölf Monaten aussteigen. Von einem Kündigungsrisiko nach dem ersten Schaden kann somit marktweit keine Rede sein. Eine aktuelle Analyse durch das Maklerhaus Innosystems zeigt, dass von 50 Verkehrsschutztarifen lediglich die Deutsche Familienversicherung eine kürzere Kündigungsfrist hat. Sie kann den Vertrag jederzeit innerhalb eines Monates kündigen. Dafür dürfen die Kunden täglich aus der Police aussteigen.

Keine Kündigung wegen VW-Klage

Die Versicherer bestätigen auf Rückfrage, dass Kündigungen rund um den VW-Skandal bisher keine Rolle gespielt haben. „Keiner der 700 Rechtsschutzfälle, in denen wir rund um die VW-Abgasthematik Deckungsschutz bestätigt haben, war ein Auslöser für eine außerordentliche Kündigung“, heißt es bei der Arag-Versicherung in Düsseldorf. Auch die Örag hat noch keinem der rund 1.500 Kunden, die im Rahmen der VW-Affäre streiten, eine Vertragsbeendigung ausgesprochen. Der Ergo-Konzern, zudem die D.A.S.-Rechtsschutzversicherung gehört, verweist darauf, dass aufgrund von Ansprüchen gegen VW gegenüber den Kunden „keine außerordentlichen Maßnahmen“ geplant sind.

Auch die Signal-Iduna-Gruppe, zur der Deurag und Allrecht gehören, weist daraufhin, dass es durch die VW-Verfahren keine höhere Kündigungswahrscheinlichkeit gebe. Auch bei erhöhter Schadenfrequenz würden bei der Arag die Kunden nicht sofort gekündigt. Auffällige Kunden könnten den Vertrag weiterführen, wenn sie eine höhere Selbstbeteiligung akzeptieren. Die Örag beobachtet Kunden mit vielen Schadenfällen sogar fünf Jahre lang und macht ihnen in dieser Zeit Umstellungsangebote. Erst wenn der Kunde darauf nicht reagiert und die Schäden hoch bleiben, kann es zu einer Kündigung kommen.

Klagen sollten abgewimmelt werden
Trotzdem haben etliche Rechtsschutzversicherungen versucht, die Deckung für VW-Geschädigte zu verweigern. Das geht aus einer Statistik hervor, die die Stiftung Warentest veröffentlicht hat. Danach haben allein die Versicherer Örag, Arag, Huk-Coburg und WGV insgesamt 24 Deckungsklagen gegen ihre Kunden verloren. Nur in zwei Fällen war die Deckungsablehnung begründet. Deckungsklagen sind für die Kunden riskant. Denn bei einer Niederlage, müssen die Verbraucher die Kosten tragen.
Die Arag Versicherung verweigert weiterhin Kunden den Schutz, wenn vor dem Vertragsrücktritt dem Händler keine Frist zur Nachbesserung eingeräumt wurde. Die Huk-Coburg will solche Fälle decken. Andere Versicherer berufen sich auf eine Einzelfallabwägung.

Bild: © fotolia

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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