Berufsunfähigkeit o.ä.: Entfernung zum Wohnort ist wichtig

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Ebenso wie die Gründe gemäß Sozialgesetzbuch eine Unzumutbarkeit darstellen, ist es der privaten Versicherungswirtschaft nicht erlaubt, den Versicherungsnehmer unter folgenden Umständen an einen anderen Arbeitsplatz zu verweisen: Tägliche Pendelzeit von mehr als 2,5 Stunden oder getrennte Haushaltsführung.

Dieses Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken hatte zwar eine Unfallversicherung als Grundlage, eine Anwendbarkeit gilt ebenso für BU-Versicherungen und alle sonstigen Personen-Versicherungen mit einer Verweisungsmöglichkeit.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/47) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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