Unfallversicherung: Bandscheibenvorfall bei Sturz? (OLG Koblenz)

In der privaten Unfallversicherung besteht für einen Bandscheibenvorfall nur dann Versicherungsschutz, wenn ein Unfall die unmittelbare Ursache für die Verletzung war.

Jedoch ist es nach den heutigen medizinischen Erkenntnissen aber so gut wie unmöglich, dass ein Unfall Hauptursache für einen Bandscheibenvorfall ist. Deshalb wurde nach gutachterlicher Prüfung auch bestätigt, dass ein Bandscheibenvorfall nicht als versicherte Leistung in der privaten Unfallversicherung zählt.

Der Antrag des VN auf Leistung des VR wurde in dritter Instanz abgelehnt!

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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