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Außenfinanzierung

1. Begriff: Form der Finanzierung, die dem Unternehmen Mittel von außen zuführt, um den Kapitalbedarf zu decken bzw. die Liquidität zu gewährleisten. Die Kapitalüberlassung setzt den Abschluss eines Vertrags voraus, der die Rechte und Pflichten sowohl des finanzierenden Unternehmens als auch des Investors regelt.

2. Finanzierungsquellen: Die Außenfinanzierung lässt sich nach den Quellen gliedern, die zur Aufbringung der Finanzierungsmittel herangezogen werden. Im Versicherungsunternehmen erfolgt die Außenfinanzierung von Seiten des Absatzmarkts durch vorausgezahlte Versicherungsprämien (versicherungstechnisches Fremdkapital) oder auf dem Kapitalmarkt in Form der Aufnahme von Eigenkapital oder Fremdkapital. Neben der Mittelherkunft ist somit auch nach der rechtlichen Zuordnung des Kapitals zu unterscheiden.

3. Arten: a)  Beteiligungsfinanzierung: Außenfinanzierung von Eigenkapital, bei der die Kapitalgeber Beteiligungstitel am Unternehmen erhalten, z.B. durch die Emission junger Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung.
b) Kreditfinanzierung: Außenfinanzierung von Fremdkapital, bei der die Kapitalgeber Forderungstitel erhalten und somit Gläubiger des finanzierenden Unternehmens werden. Das versicherungstechnische Fremdkapital ist eine Sonderform der Kreditfinanzierung, bei der das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer noch Leistungen aus dem Versicherungsverhältnis schuldet.

Autor(en): Anja Schwinghoff, Prof. Dr. Fred Wagner

 

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