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Geld

1. Begriff und Funktionen: Generelles Gut, das in der Wirtschaft als allgemeines Tauschmittel und Wertmaß dient. Daneben ist es ein Wertaufbewahrungsmittel (über die Zeit als Kassenhaltung oder liquide Vermögensanlage). Juristisch ist Geld das gesetzliche Zahlungsmittel. Allerdings können diese Funktionen von Geld auseinanderfallen, wenn das Geldwesen in Unordnung geraten ist, etwa bei sehr hoher Inflation. Die Funktionen haben dazu geführt, Geld als das liquideste Vermögensgut zu definieren, das deshalb auch keinen Zins verdient. Einerseits führt die Verwendung eines intermediären Gutes wie Geld als Tauschmittel zu einer Einsparung von Transaktionskosten und setzt damit Ressourcen frei, die an anderer Stelle verwendet werden können. Andererseits wird Geld trotz Zins bringender und evtl. selbst risikoloser Anlagealternativen (z.B. langfristige Staatsanleihen) gehalten, weil deren Umwandlung (Liquidisierung) nicht sofort erfolgen kann und damit Kosten verursacht.

2. Geschichte: Vieles hat in der Geschichte als Geld gedient: Bronzeplättchen, Ringe, Muscheln, Vieh (Rind, Ziege), Metalle (Gold, Silber und Kupfer), heute stoffwertlose Papierscheine und bloße Buchungszahlen. Erst vor gut zweieinhalbtausend Jahren wurde das Naturalgeld durch das Metallgeld abgelöst. Die Vorteile von Gold, Silber und Kupfer liegen auf der Hand: Sie sind praktisch zu handhaben, sind selten genug und haben einen beständigen Stoffwert (Metallismus). Erst im 19. Jahrhundert löste sich die vom Geld repräsentierte Werteinheit (Mark, Franc, Pfund, Dollar u.a.) von seinem Stoffwert (Nominalismus), allerdings nicht ohne Probleme. Geld wird damit prinzipiell nicht mehr in seiner stofflichen Substanz gewertet, sondern wegen seiner Funktionen in der Wirtschaft.

3. Arten des Geldes: a) Warengeld (commodity money): Hier übernimmt eine Ware (Naturalie, wie Vieh oder Salz; Metalle, wie Gold, Silber oder Kupfer) mit ihrem Wert die Funktionen als Tauschmittel und Wertmaß.
b) Kreditgeld: Entsteht durch die Kreditgewährung einer Bank. Kreditgeld schöpfen die mit dem Privileg der Notenausgabe ausgestatteten Banken (Notenbanken bzw. Zentralbanken in Form von sog. Zeichengeld oder Banknoten) und die Geschäftsbanken (Giralgeld oder Buchgeld). Es gilt heute als unbestritten, dass die Giralgeldmenge wegen des (Kredit‑)Geldschöpfungsmultiplikators ein Vielfaches der Notengeldmenge ausmacht.

4. Geldmenge: Da der Geldumlauf sowohl durch Notenausgabe als auch durch Kreditgewährung aufgebläht werden kann, kommt der Steuerung der Geldmenge in modernen Geldwirtschaften eine große Bedeutung zu (Geldpolitik). Dabei muss die Zentralbank nicht nur die von ihr selbst zu verantwortende Bargeldmenge, sondern auch die Giralgeld- oder Kreditgeldmenge kontrollieren. Hierzu wurden verschiedene Geldmengenbegriffe geschaffen: M1 = Summe aus Bargeld (ohne Kassenbestände der Kreditinstitute) und Sichteinlagen inländischer Nichtbanken; M2 = M1 + Termingelder inländischer Nichtbanken mit Befristung bis unter zwei Jahre + Spareinlagen (bis drei Monate); M3 = M2 + weitere geldnahe Positionen, wie Geldmarktpapiere und Geldmarktfondsanteile.

5. Geldwert: Unter Geldwert oder Kaufkraft ist die Menge an Gütern zu verstehen, die für eine Geldeinheit zu bekommen ist. Sind die Preise an den Märkten hoch, ist der Geldwert gering und umgekehrt. Ein allgemeines Steigen der Preise (des Preisniveaus) bedeutet folglich einen sinkenden Geldwert oder Inflation. Von diesem Binnenwert ist zweckmäßigerweise der Außenwert des Geldes zu trennen, der sich im Wechselkurs ausdrückt, d.h. im Preis, den ein Inländer (etwa in Euro) für eine ausländische Währungseinheit (z.B. US-Dollar) bezahlen muss. Sinkt der Wechselkurs (Devisenkurs), d.h. der Dollar wird gegenüber dem Euro billiger, so wird von einer Abwertung des Dollar gesprochen (aus europäischer Sicht stellt sich dies als Aufwertung des Euro dar). Dies aber bedeutet, dass sich die US-amerikanischen Waren bei gegebenem Dollarpreis für die Europäer verbilligen, während sich europäische Waren bei gegebenem Euro-Preis in den Vereinigten Staaten verteuern.

Autor(en): Professor (em.) Dr. Dr. h.c. Roland Eisen

 

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