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Güterschadenversicherung

In Kreisen des Speditionsgewerbes übliche Bezeichnung für die dort abgeschlossene Warenversicherung. Die Güterschadenversicherung ist eine vom Spediteur für fremde Rechnung (Versicherung für fremde Rechnung) abgeschlossene Warenversicherung, die während des Transports und der Lagerung das Interesse des Auftraggebers oder einer anderen, die Gefahr für die Güter tragenden Partei deckt. Abzugrenzen von Verkehrshaftungsversicherung.

Autor(en): Prof. Dr. Lutz Reimers-Rawcliffe

 

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