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Konzernabschluss

1. Begriff und Merkmale: Element der externen Rechnungslegung. Der Konzernabschluss wird aus den Einzelabschlüssen der konzernzugehörigen Unternehmen hergeleitet. a) Nach dem HGB besteht der Konzernabschluss aus einer Konzernbilanz, einer Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, einem Konzernanhang, einer Kapitalflussrechnung, einer Eigenkapitalveränderungsrechnung und kann durch eine freiwillige Segmentberichterstattung ergänzt werden.
b) Nach den IAS/IFRS besteht der Konzernabschluss grundsätzlich aus den gleichen Bestandteilen. Die Unternehmen, deren Eigenkapital- oder Schuldtitel öffentlich gehandelt werden oder die deren öffentlichen Handel beantragt haben, sind zur Segmentberichterstattung verpflichtet (IFRS 8).

2. Ziel: Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns als Unternehmenseinheit.

3. Rechtliche Grundlagen: a) §§ 290 ff. HGB.
b) IAS 1, 27, 28, IFRS 3, 10, 11 und 12.
c) Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach IAS/IFRS aufzustellen. Gem. § 315a III HGB dürfen auch nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen ihren Konzernabschluss nach IAS/IFRS mit befreiender Wirkung von einem Konzernabschluss nach HGB aufstellen.

Autor(en): Dr. Frank Ellenbürger, Dr. Joachim Kölschbach

 

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