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Versicherungslexikon

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Satzung

1. Begriff: Verfassung eines Unternehmens. Die Mindestanforderungen für den Satzungsinhalt sind in den entsprechenden Gesetzen enthalten (vgl. § 23 AktG für Versicherungs-Aktiengesellschaften, §§ 173, 174, 176–179, 182–184 VAG für den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) und die zugrunde liegenden Errichtungsgesetze für die öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen).

2. Besonderheiten für Versicherer: Die Satzung eines Versicherers ist Bestandteil des Geschäftsplans. Die Vorschrift des § 9 VAG a.F., die eine Sollvorschrift hinsichtlich des Inhalts einer Satzung darstellte, wurde offenbar als entbehrlich angesehen und ist daher im neuen Gesetz nicht mehr enthalten.

Autor(en): Dr. Helmut Müller

 

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