Versicherte Kosten
1. Begriff: Im Versicherungsvertrag spezifizierte Kosten, die – soweit sie Folge des ebenfalls im Versicherungsvertrag beschriebenen Versicherungsfalls sind – als versicherte Schäden gedeckt sind.
2. Ausprägungen: a) nach Schadenarten: Kosten für Personen-, Sach-, Vermögensschäden.
b) nach Kostenarten: Herstellungskosten, Wiederherstellungskosten, Bewegungskosten, Mehrkosten, Schutzkosten, Sachverständigenkosten, Transport- und Lagerkosten.
Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne