BVK mit IDD-Umsetzungsentwurf zufrieden

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Der Verabschiedung des Umsetzungsgesetzes der EU‑Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD Ende dieser Woche steht jetzt wohl nichts mehr im Weg. Das erfuhr jedenfalls der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) als ausrichtender Verband des Annual General Meeting des europäischen Vermittlerdachverbandes "Bureau International des Producteurs d'Assurances et de Réassurances" (BIPAR) kürzlich in Berlin.

Honorare von Privatekunden möglich
„Sowohl der parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Dr. Michael Meister, als auch der finanzpolitische Berichterstatter, MdB Klaus-Peter Flosbach, berichteten uns beim BIPAR-Jahrestreffen, dass wesentliche Forderungen des BVK auf gutem Wege seien“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „So sollen Versicherungsmakler für ihre Beratungsleistungen Honorare von Privatkunden erhalten können.

"Kein Vertrieb ohne Beratung" nun gesetzt
Auch soll das IDD-Umsetzungsgesetz einen Verzicht auf die zusätzliche Beratung durch die Versicherer enthalten, wenn Kunden bereits von Maklern beraten wurden. Ebenso sehen wir unsere zentrale Forderung ‚kein Vertrieb ohne Beratung‘ auf gutem Wege, wonach die bisher bestehende Bereichsausnahme für den Direktvertrieb wegfällt. Das heißt: Beratung wird in allen Vertriebswegen obligatorisch.“

Steter Tropfen höhlt den Stein
Diese wichtigen Punkte hatte der BVK in den vergangenen Wochen immer wieder den Parlamentariern vorgetragen, zuletzt in der öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages Ende Mai, wozu auch der BVK als Sachverständiger eingeladen worden war.

Quelle: BVK

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