Die Zeit läuft - nicht einmal einen Monat haben Versicherungsvermittler noch Zeit, die Abläufe in ihrem Betrieb konform zu den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu gestalten. Am 25. Mai 2018 tritt die Verordnung in Kraft. Ab diesem Datum werden Verstöße gegen die DSGVO mit empfindlichen Strafen belegt. Die Bußgelder werden zwingend fällig, die Aufsichtsbehörden haben künftig keinem Ermessensspielraum mehr, ob sie eine Strafe verhängen oder nicht.
Wiederholt hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) seine Mitglieder aufgefordert, die Rechtslage ernst zu nehmen und sich auf die DSGVO einzustellen. Der Verband hält für alle Vertriebswege umfangreiche Merkblätter, Checklisten und Formulare für Datenschutz-Einwilligungserklärungen bereit. Diese könnten über den internen Mitgliederbereich der BVK-Website abgerufen werden.
Der Servicekatalog des BVK umfasst unter anderem Merkblätter zum Datenschutz (Auftraggeber-Pflichten gegenüber DSB, Passwortgebrauch, Pflichtangaben in E-Mails, Allgemeine Aufbewahrungspflichten, Clean Desk, Entsorgung, Faxversand, Auftragsdatenverarbeitung, Datenschutz und Websites).
Hier weitere Beispiele aus dem Angebot des BVKs
- Muster Datenschutz
- Verpflichtung zur Vertraulichkeit Mitarbeiter
- Musterschreiben: Erkennung Datenschutz-Koordinator
- Auskunftersuchen Betroffener
- Mustervertrag Auftragsverarbeitung DSGVO
Einwilligungserklärungen Datenschutz
- Einwilligung und Information zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Rahmen einer Anfrage zum Versicherungsbedarf oder einer Versicherungsanalyse (Einfirmenvertreter)
- Einwilligung und Information zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Rahmen einer Anfrage zum Versicherungsbedarf oder einer Versicherungsanalyse (Mehrfachagentur)
- Hinweise zur Einwilligung und Information zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Rahmen einer Anfrage zum Versicherungsbedarf oder einer Versicherungsanalyse
- Einwilligung und Information zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten - DSGVO (Versicherungsmakler)
Verfahrenshilfen für gebundene Versicherungsvertreter |
Verfahrenshilfen für Mehrfachagenten |
Verfahrenshilfen für Versicherungsmakler |
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Weitere Checklisten
- Checkliste Schwachstellenanalyse im Datenschutz
- Checkliste Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen
- Checkliste Bewerberdatenhandling
- Hinweise zur Löschung von Bewerberdaten
- Hinweise zum Umgang mit mobilen Geräten
- Checkliste zur IT-Sicherheit im Home Office
Mitglieder erhalten darüber hinaus gegen ein gesondertes Honorar eine individuelle Beratung durch die Datenschützer der Gindat GmbH.
Autor(en): Versicherungsmagazin.de