Solvency II: Bundeskabinett formuliert Gesetzesentwurf

Die Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der die EU-Richtlinie zur Versicherungsaufsicht (Solvency II) in deutsches Recht umsetzen soll. Kern der Regelung sind neue Eigenmittelanforderungen an die Assekuranz. Versicherungsunternehmen sollen künftig auch Kapital für Risiken vorhalten, die über die reinen Versicherungsrisiken hinausgehen. So will man die Insolvenzgefahr der Unternehmen verringern, heißt es in einer Pressemitteilung der Bundesregierung.

Die erhöhte Eigenmittelausstattung soll den Versicherern die Möglichkeit geben, Gefahrenquellen wie Markt-, Kredit- oder operationelle Risiken auszugleichen. Wie Solvency II auf EU-Ebene konkret umgesetzt werden soll, wird derzeit noch diskutiert. (Siehe auch vom 24. Oktober 2011.)

Autor(en): versicherungsmagazin.de

Alle Branche News