Verbraucherschützer: Angstwerbung für Krebsversicherung beschämend

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Scharfe Kritik hat der Bund der Versicherten (BdV) an der Berliner Ideal Versicherung geübt. Mit Angst würde die Assekuranz das Produkt „Krebs-Airbag“ verkaufen. „Den Kunden wird suggeriert, dass es für Krebspatienten in Deutschland keine ausreichende Therapie durch die gesetzliche Krankenversicherung gibt“, kritisierten die Verbraucherschützer.

Das sei nicht der Fall. Krebspatienten erhielten wie alle Erkrankten eine gute und umfassende Behandlung. Vor allem die Aussage „Ich habe den Krebs-Airbag, weil er mein Leben retten kann“, sei eine „beschämende“ Werbung für eine private Zusatzversicherung. Damit suggeriere das Unternehmen, dass mit der Police die Genesung und Überlebenswahrscheinlichkeit steigen würde. Das Produkt erhielt daher vom BdV den Negativpreis „Versicherungskäse des Jahres 2017“. Verbraucher sollen damit vor dem Erwerb des Produktes gewarnt werden.

Versicherung leistet nur in sehr begrenztem Umfang
Der BdV verleiht den Negativpreis jedes Jahr, um auf besonders schlechte und unsinnige Versicherungsangebote hinzuweisen. Nach Prüfung der Verbraucherschützer ist der Krebs-Airbag zudem schlecht und teuer. So gebe es sehr viele Ausschlüsse. Die Versicherung leistet nur in sehr begrenztem Umfang. Zudem kann die Police nur für einen Zeitraum von zehn oder 20 Jahren abgeschlossen werden. Der Schutz bis zum Rentenstart sei nicht vorgesehen.

Ein 50-Jähriger muss für die unzureichende Ausschnittsdeckung pro Jahr 1.600 Euro zahlen. Dafür seien ihm aber nur 115.000 Euro als Leistung garantiert. Der BdV verwies darauf, dass Arbeitnehmer besser eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen sollten. Sie zahlt bei allen Erkrankungen und bei Unfall eine Rente, wenn der Berufstätige zu 50 Prozent in seiner Arbeitskraft beeinträchtigt ist.

Zwei weitere Kandidaten für den Negativpreis
Kritik übten die Verbraucherschützer auch an zwei weiteren Produkten, die für den Negativpreis nominiert waren. So würde die HDI-Lebensversicherung aus Hannover mit der Betriebsrente „bAV Plus-Cashback“ Arbeitnehmer suggerieren, sie bekämen für ihr Geld eine doppelte Leistung. Dabei würde lediglich eine Sozialleistung, die jeder Arbeitgeber in Deutschland steuerfrei zahlen kann, mit der Betriebsrente gekoppelt.

Kunde muss Selbstbeteiligung leisten
Teuer und ungeeignet ist laut BdV auch die Tablett- und Handy-Versicherung „Saturn Plus 2 Jahre“. Die Elektronikpolice der Allianz aus München wird über die Warenkette Saturn vertrieben. Neben grober Fahrlässigkeit gebe es bei dem Produkt weitere 14 Ausschlüsse. Zudem gebe es für ältere Geräte nicht mehr den vollen Kaufpreisersatz und der Kunde muss eine Selbstbeteiligung leisten. „Besser ist es, das Geld für die Police auf die Seite zu legen und davon eine notwendige Reparatur zu zahlen“, sagte Edda Castelló vom BdV.

Die Verbraucherschützerin rät grundsätzlich davon ab, Versicherungsschutz im Warenhaus für Kleingeräte zu kaufen. Abgesichert werden müssten Verbraucher nur bei großen finanziellen Risiken.

Bild: © shockfactor /fotolia

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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