Allianz startet neue Tarifserie

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Die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) startet mit einer neuen Tarifserie in der privaten Krankenvollversicherung: Ab Mai lösen die neuen Krankenvolltarife mit dem Namen “Mein Gesundheitsschutz” die bisherigen “Aktimed”-Tarife ab.

Hintergrund der Veränderung: Die heutigen Bedürfnisse von Kundinnen, Kunden und Vertrieben sollen konsequent in den Blick genommen werden. Laut Unternehmensaussage sind die Tarifserie "sehr leistungsstark, unkompliziert und flexibel". Diese Aspekte sollen sie einzigartig auf dem Markt machen. Auch die diversen Services und Extra-Leistungen für Eltern soll das Angebot für Familien noch attraktiver sein. 

Wechseloption soll Angebot noch flexibler machen

Die neuen Tarife funktionieren nach dem Baukastenprinzip: Kundinnen und Kunden wählen zunächst ihr Tarifniveau und legen dann die gewünschte Selbstbeteiligung sowie ihre Absicherung bei zahnärztlichen Behandlungen fest. Eine Wechseloption soll das Angebot noch flexibler machen.

Die Tarifwelt “Mein Gesundheitsschutz” ist in einem "Plus-” sowie einem noch umfassenderen “Best”-Paket erhältlich. Beide Tarifniveaus decken die Absicherung beim Arzt und im Krankenhaus ab.
Im nächsten Schritt wählen Kundinnen und Kunden in jedem Tarif, inwiefern sie sich an den Kosten ihrer Gesundheitsleistungen beteiligen möchten: Sie können dabei zwischen keiner Selbstbeteiligung, zehn oder 30 Prozent wählen. In letzteren Varianten ist die Selbstbeteiligung auf 500 Euro beziehungsweise 1.500 Euro pro Jahr begrenzt.

Übernahme von wahlweise 75, 90 oder 100 Prozent der anfallenden Kosten

Bei ihrem Zahnversicherungs-Schutz stehen Kundinnen und Kunden drei Bausteine zur Auswahl, die sich vor allem hinsichtlich der Erstattung von Zahnersatzleistungen unterscheiden. Hier werden wahlweise 75, 90 oder 100 Prozent der anfallenden Kosten übernommen.

Darüber hinaus enthalten alle “Mein-Gesundheitsschutz”-Tarife unter anderem folgende Besonderheiten:

Zahlreiche Leistungen für Familien
Elternteile, die Elterngeld beziehen, bezahlen bis zu sechs Monate lang keine Beiträge für ihre Krankenvollversicherung. Soll das Neugeborene ebenfalls APKV-vollversichert werden, sind der Geburtsmonat sowie die folgenden sechs Lebensmonate beitragsfrei. Wird das Kind krank, erhält das versicherte Elternteil für bis zu 15 Tage im Jahr eine Kinderbetreuungspauschale, die einen Verdienstausfall abfedert.

In außergewöhnlichen Situationen beteiligt sich die Versicherung für bis zu 30 Tage im Jahr an den Kosten für eine Haushaltshilfe.

On- und Offline-Gesundheitsservices, wie zum Beispiel eine Online-Schwangerschaftsbegleitung oder individuelle Elterncoachings, ergänzen das Angebot für Familien.



Bis zu 40 Prozent Beitragsrückerstattung
Wer in einem oder mehreren aufeinander folgenden Kalenderjahren keine Rechnungen zur Erstattung einreicht, erhält einen Teil der gezahlten Versicherungsbeiträge zurück. Die APKV bietet laut eigener Aussage dabei eine im Vergleich zum Markt überdurchschnittlich hohe Beitragsrückerstattung: Garantiert sind immer zehn Prozent, die durch einen zusätzlichen Bonus ergänzt werden können. Nach vier Jahren sind aktuell bis zu 40 Prozent Rückzahlung möglich.

Vorsorge inklusive
Die APKV übernimmt im Rahmen eines Vorsorgeprogramms eine breite Palette an Vorsorgeleistungen ohne jegliche Selbstbeteiligung. Unter anderem kommt die Versicherung für Zahnprophylaxe, Krebsvorsorge und Gesundheits-Check-ups auf. Auch soll sich die Inanspruchnahme von Vorsorgeleistungen nicht auf eine mögliche Beitragsrückerstattung auswirken: Versicherte, die zum Beispiel regelmäßig zu Früherkennungsuntersuchungen gehen oder eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen, darüber hinaus aber keine Rechnungen einreichen, erhalten ihre Beitragsrückerstattung weiterhin in voller Höhe.  

Wechseloption: bis zu drei Mal in leistungsstärkeren Tarif wechseln
Eine Wechseloption soll das neue Tarifangebot zusätzlich interessant machen: "Meine Wechseloption” erlaubt bis zu dreimal den Wechsel in einen Tarif mit höherem Leistungsumfang – ohne Gesundheitsprüfung. Die Option kann von Versicherten bis zum Ende des Jahres ihres 50. Geburtstags ausgeübt werden und soll so unkompliziert ermöglichen, den Gesundheitsschutz den Lebensumständen anzupassen.

Quelle: Allianz

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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