Betriebliche Umorganisation wird nicht geprüft

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Die Condor Lebensversicherungs-AG bietet ab sofort in ihrer Berufsunfähigkeits-Versicherung einen neuen Aspekt für alle Selbstständigen und Freiberufler. Der Maklerversicherer verzichtet auf die Prüfung einer möglichen Umorganisation des Betriebes. Das gilt unabhängig vom ausgeübten Beruf oder der Anzahl der Mitarbeitenden im Unternehmen.

Bevor Selbstständige eine private BU-Rente erhalten können, prüft der Versicherer normalerweise, ob sie ihren Betrieb in zumutbarer Weise umorganisieren können. Diese Prüfung entfällt bei Condor nun vollständig.

„Für viele Selbstständige sind die Regelungen zur Umorganisation oft schwierig nachzuvollziehen. Deshalb machen wir es ... einfach ... und streichen die Umorganisation komplett“, betont Hans-Jürgen Sattler, Vorstand der Condor Lebensversicherungs-AG. Dieser Schritt soll den Versicherten sowie den Maklerinnen und Maklern Transparenz liefern.

Der komplette Verzicht auf Umorganisation ist eines der neuen Merkmale der lebensbegleitenden BU-Versicherung. Denn ob Schüler oder Student, ob Angestellter oder Beamter, ob selbstständig oder in Teilzeit – die Lebensplanung kann sich ändern. Deshalb bietet Condor in allen drei Tariflinien (basic, comfort und premium) ihrer BU-Versicherung größtmögliche Flexibilität.

Keinen Nachweis eines 50-prozentigen BU-Grads gefordert

Dazu gehört ebenfalls die Teilzeitklausel. Dank dieser gelten bei allen neu abgeschlossenen BU-Policen auch nach einem späteren Wechsel in Teilzeit dieselben Leistungsvoraussetzungen wie zuvor als Vollzeitkraft. Außerdem bietet der Versicherer eine echte und vollständige „Dienstunfähigkeits- Klausel“ (DU-Klausel) für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter. Bei Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen verlangt Condor keinen Nachweis eines 50-prozentigen BU-Grads wie bei einer „normalen“ BU. 

Quelle: Condor

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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