HDI hat Arzthaftpflicht aktualisiert

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Die HDI Versicherung hat diverse Produkt- Updates ihrer Berufs-Haftpflichtversicherungen für das Heilwesen umgesetzt. Dabei hat sie auch neue Konzepte für Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren erstellt. Aber auch tarifliche Leistungen wurden laut eigener Aussage "zum Teil erheblich erweitert".

Eine erste Erweiterung der tariflichen Leistungen betrifft die Patientenaufklärung. Versicherungsnehmer erhalten nun ein Wahlrecht, welches Aufklärungssystem sie verwenden möchten. HDI akzeptiert jetzt jedes professionelle Aufklärungssystem wie Thieme Compliance, Perimed, Synmedico oder auch Fachgesellschaften. Dies gilt, sofern die regelmäßige Aktualisierung der Aufklärungsinhalte im Hinblick auf medizinische und juristische Aspekte gewährleistet ist. Darüber hinaus gelten nun in zahlreichen Fachgebieten Tätigkeiten beziehungsweise Eingriffe im konservativen Tätigkeitsfeld als mitversichert, die vorher als operativ einzustufen waren. Auch zuvor anfragepflichtige Risiken wurden tariflich berücksichtigt.

Als zusätzliche Leistungserweiterung ist neuerdings der Praxisvertreter subsidiär zu einer gegebenenfalls bestehenden Berufs-Haftpflichtversicherung des Vertreters mitversichert. In der Telemedizin erweitert HDI den Versicherungsumfang auf alle Länder der EU sowie Norwegen, Liechtenstein, Island und die Schweiz.

Freiberufliche Notarzttätigkeit umfasst künftig auch Tätigkeit als leitender Notarzt

Ein weiteres Novum des neuen HDI-Tarifs sei zum Beispiel auch, dass die freiberufliche Notarzttätigkeit künftig auch die Tätigkeit als leitender Notarzt umfasse. Außerdem fänden sich nun im Rahmen der gelegentlichen außerdienstlichen oder gelegentlichen freiberuflichen ambulanten Tätigkeit neben der Mitversicherung ambulanter Praxisvertretungen (bis zu 75 Werktage im Jahr) noch zahlreiche weitere Leistungserweiterungen.

In einem weiteren Schritt hat die HDI ihr Versicherungskonzept für Berufsausübungsgemeinschaften überarbeitet. Für diese beträgt die Versicherungssumme nun 7,5 Millionen Euro, 4-fach maximiert. Damit würden alle Pflichtversicherungsanforderungen garantiert erfüllt werden. Bis zu fünf Ärzte ließen sich jetzt innerhalb des Konzepts über die digitale Strecke in einem Vertrag absichern. Dabei seien bis zu zwei angestellte Ärzte beitragsfrei mitversichert. Bei personellen Änderungen seien somit Risikoanpassungen nur in einem Vertrag nötig.

Höhe der Regelversicherungssumme und die Gesamtleistung des Versicherers

Für Medizinische Versorgungszentren betrage die Regelversicherungssumme fünf Millionen Euro und die maximale Versicherungssumme ebenfalls 7,5 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Gesamtleistung des Versicherers betrage für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das 4-Fache dieser Summe.

Online soll sich der Vertrag für bis zu acht Ärzte abschließen. Alle Voraussetzungen für die berufliche Pflichtversicherung von Ärzten seien dabei garantiert erfüllt. Sowohl bei BAG wie auch bei MVZ erfolge der Versand der jeweiligen Pflichtversicherungsbestätigungen automatisch.

Quelle: HDI Versicherung

 

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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