Neue Beihilfeergänzungstarife der DBV

740px 535px

Der Öffentliche Dienst ist mit rund fünf Millionen Beschäftigten der größte Arbeitgeber Deutschlands. Mehr als jede und jeder zehnte Erwerbstätige in Deutschland ist bei öffentlichen Arbeitgebern angestellt. Rund zwei Millionen Menschen in Deutschland sind Beamtinnen und Beamte.

Expertinnen und Experten gehen allerdings davon aus, dass rund eine Million Stellen im Öffentlichen Dienst bis 2030 frei sein werden. Angesichts der zahlreichen und umfangreichen Aufgaben des Staates werden die Neueinstellungen im Öffentlichen Dienst daher stark zunehmen müssen. Das bedeutet auch: In den kommenden Jahren wird eine große Anzahl an neuen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst auf der Suche nach einem passenden Gesundheitsschutz sein – darunter auch viele Beamte und Beamtenanwärter.

Diese haben Anspruch auf Beihilfe. Das heißt, im Krankheitsfall wird im Rahmen der Fürsorgepflicht ein Teil der Krankheitskosten vom Dienstherren (zum Beispiel Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde) übernommen – so zum Beispiel für Artbesuche oder Medikamente. Die Höhe der Beihilfesätze sind je nach Dienstherr personen- oder familienbezogen.

Potenziellen Lücken in der Kostenerstattung

Zur Erstattung der verbleibenden Kosten sichern sich Beamte und Beamtenanwärter mit einer beihilfekonformen privaten Krankenvollversicherung ab. Gleichzeitig gibt es jedoch auch bestimmte Arten von Gesundheitsleistungen, die die Beihilfe gar nicht oder nicht komplett übernimmt – wie etwa beim Zahnersatz. Diese potenziellen Lücken in der Kostenerstattung können Beamtinnen und Beamte mit einem zusätzlichen Beihilfeergänzungstarif schließen.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung bietet nun zwei neue Ergänzungstarife für Beamte und Anwärter und passt damit ihr umfassendes Gesundheitangebot für beihilfeberechtigte Kund:innen an. Dabei wurden sowohl die Wünsche der Kundinnen und Kunden als auch der Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner in den Fokus der Produktentwicklung gerückt. 

Zentrales Entscheidungskriterium bei der Wahl des Versicherer

Eine Befragung unter Vertriebspartnern und Beamten beziehungsweise Anwärtern ergab: Insbesondere das Leistungsspektrum der Beihilfeergänzungstarife wird aus Sicht der Vertriebspartner vermehrt als das zentrale Entscheidungskriterium bei der Wahl des Versicherers erachtet. Beamte und Beamtenanwärter nannten in Bezug auf die Beihilfeergänzungstarife vor allem Vorsorgeuntersuchungen und Zahnersatz wie Inlays und Kronen als wichtigste Bestandteile eines solchen Tarifs. 

Auf dieser Grundlage wurde das bestehende Angebot für beihilfeberechtige Kundinnen und Kunden um die zwei neuen Beihilfeergänzungstarife BN VisB-U(A) und BN B-U(A) erweitert. Sie bieten laut Unternehmensaussage neben allen Bestandteilen des bisherigen Angebotes noch zusätzliche Leistungen, so beispielsweise erweiterte Leistungen im Bereich der Zahnversorgung und Vorsorge.

Geburtenpauschale können auch Väter nutzen

Mit diesen neuen Tarifen sollen die bestehenden Versorgungslücken der Beihilfe geschlossen werden. Weitere Tarifelemente sind Kostenerstattungen für Präventionskurse sowie Kuren. Im Premiumschutz ist außerdem eine Geburtenpauschale enthalten, die auch für Väter gezahlt wird.   

Quelle: DBV Deutsche Beamtenversicherung

Autor(en): versicherungsmagazin.de

Alle Produkte News