Cabrioverdeck aufgeschlitzt, Jacke geklaut  

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Ein Versicherungsnehmer hatte seine Jacke im Fahrzeug liegen lassen. Diebe schnitten das Verdeck des Cabrios auf, um die Jacke, die im Auto lag, klauen zu können.

Der Versicherer lehnte die Schadenszahlung ab, da der Diebstahl nicht dem Cabrio beziehungsweise dem mitversicherten Zubehör galt.

Das Gericht verurteilte den Versicherer aber zur Leistung, da Beschädigungen des Kfz bei einem Diebstahl oder bei dessen Versuch ohne Einschränkungen versichert sind – ohne Rücksicht auf das gestohlene Gut.

Das Arbeitsgericht München entschied hier zugunsten des Versicherungsnehmers.

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Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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