Die Bayerische kann ihren Namen vorerst behalten

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Eine Klage der Versicherungskammer Bayern (VKB) gegen die Versicherungsgruppe die Bayerische um die Verwendung des Unternehmenskennzeichens wurde vom Landgericht München I abgewiesen.

In einem jetzt veröffentlichten Urteil (AZ 33014425/16) bezeichneten die Richter die Klage der VKB als "unbegründet". Die Verwendung des Namens "die Bayerische" erfülle nicht den Tatbestand der von der VKB behaupteten Irreführung: "Weder die Verwendung des bestimmten Artikels "die" allein, noch die Kombination mit dem Wort "Bayerische" sind geeignet, die maßgeblichen Kreise in die Irre zu führen", heißt es in der Urteilsbegründung des Gerichts.

Verwechslungsgefahr trotz Urteils befürchtet
Außerdem sei der Namensunterschied zwischen der Bayerischen und der Versicherungskammer Bayern "zu groß für die Annahme einer Verwechslungsgefahr". Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Auf Nachfrage  kündigte die VKB an, in die Berufung zu gehen. Der Vorstandsvorsitzende der Versicherungskammer Bayern, Dr. Frank Walthes, kommentierte: "Wir gehen davon aus, in einem Berufungsverfahren Recht zu bekommen." 


Ziel der Versicherungskammer Bayern sei nach wie vor, dass die Kontrahentin nicht weiter unter dem Namen "Die Bayerische" auftrete, erläuterte ein Unternehmenssprecher. Zwar habe man Verständnis, wenn Marktteilnehmer regelmäßig ihren Markennamen überprüften. In der Folge könne es aber nicht sein, sich ähnlich wie ein Wettbewerber zu benennen. Denn: Eine Allensbach-Umfrage, die die VKB in Auftrag gegeben habe, bestätige die hohe Verwechslungsgefahr in der Bevölkerung und die irrtümliche Zuordnung der Unternehmen, die unter „Die Bayerische“ zusammengefasst sein, zur VKB und ihrer Unternehmen: Bayerische Landesbrandversicherung, Bayerischer Versicherungsverband, Bayern-Versicherung Lebensversicherung, Bayerische Beamtenkrankenkasse, Versicherungskammer Bayern Konzern-Rückversicherung und Bayerische Versicherungskammer Landesbrand Kundenservice.

Tischtuch zerschnitten?
Die VKB-Klage vom September 2016 sei für die Versicherungsgruppe die Bayerische überraschend gekommen, teilt das Unternehmen mit. Man habe die VKB vor Einführung der Marke "frühzeitig und zeitlich deutlich vor der Markeneinführung 2012" informiert. Das gute Verhältnis und die gedeihlichen Geschäftsbeziehungen, die man seit Jahren unterhalten habe, seien durch die Klägerin einseitig aufgekündigt worden.

Dies klingt von Seiten der VKB anders: "Noch unberührt von der Auseinandersetzung zwischen den beiden Unternehmen ist derzeit die bereits seit mehreren Jahren bestehende Kooperation der beiden Unternehmen im Bereich der Kranken- und Kompositversicherung." In wie weit diese bei einem länger anhaltenden Rechtsstreit aufrechterhalten werde, bleibe aber abzuwarten.

Autor(en): Alexa Michopoulos

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