Quotelung bei Alkoholfahrt

740px 535px

Die ständige Rechtsprechung zeigt, dass im Fall von Alkoholmissbrauch immer das Quotelungsrechts des Versicherers greift. Und zwar im Verhältnis zur angenommen Schuld am Unfallgeschehen.

Hier lag die Blutalkoholkonzentration bei 1,0 Promille und der Versicherer kürzte deshalb die Entschädigung um 70 Prozent. Der Versicherungsnehmer war damit nicht einverstanden und zog vor Gericht.

Auch nach Ansicht des Amtsgerichts (AG) Dippoldiswalde lag ein entsprechendes Mitverschulden des Versicherungsnehmers vor. Die Kürzung um 70 Prozent sah das Gericht gleichfalls als gerechtfertigt an.

Der Versicherungsnehmer hatte vor dem AG keinen Erfolg.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/37) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Zum Themenspecial "Kfz-Versicherung"

 

Alle Recht News