Umorganisation des Betriebes nicht bedeutsam

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In diesem Fall wurde wurde ein Architekt berufsunfähig, der seinen Betrieb auf einer hohen Spezialisierung aufgebaut hat.

Der Versicherer (VR) hat nach der Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz somit nicht das Recht den VN bei einer mehr als  50%-igen BU auf eine Betriebsumorganisation zu verweisen, da sich ein derartiger Betrieb ohne das fachliche Wissen des Versicherungsnehmers (VN) nicht mehr durchsetzen könnte.

Das OLG Koblenz widerlegte die Ansichten des VR.

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Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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