26.03.2020 Recht
Gebäudeversicherung: "Bezugsfertigkeit" des Gebäudes
Von "Bezugsfertigkeit" eines Gebäudes ist dann die Rede, wenn es eine "abgedichtete Außenhaut" hat. Das heißt: Außenwände, Dach, Fenster und Türen müssen geschlossen sein. Mehr
https://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/recht/article-2584905.html