Weil die Pflicht zur Weiterbildung Geld wert ist

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Seit der Umsetzung der IDD ins deutsche Recht zum 23. Februar 2018 müssen sich alle Personen regelmäßig weiterbilden, die im Versicherungsvertrieb tätig sind. Damit sollen das nötige Wissen und Können dauerhaft gesichert werden, um die vertriebliche Tätigkeit ausüben zu können.

Kursinhalte in Stichpunkten:

  1. Weiterbildung als betriebswirtschaftlicher Erfolgsfaktor
  2. Weiterbildungspflicht im deutschen Recht
  3. Wer muss sich weiterbilden?
  4. Welche Bildungsinhalte werden anerkannt?
  5. Wer darf die Weiterbildung anbieten?
  6. Wer überprüft die Weiterbildung?
  7. Welche Sanktionen drohen?

Lernzeit: 30 Minuten (0,5 IDD-Punkte)

Zugehörige Ausgabe: 06/2021

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