Invaliditätsbemessung bei Versteifung

Muss ein Handgelenk nach einen versicherten Unfall versteift werden, ist davon auszugehen, dass die Hand vollständig gebrauchsuntauglich ist.
Muss ein Handgelenk nach einen versicherten Unfall versteift werden, ist davon auszugehen, dass die Hand vollständig gebrauchsuntauglich ist.