Juristische Schlappe für Bausparkasse

Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hat der Berufung einer Bausparerin stattgegeben, die sich gegen die Kündigung ihres Bausparvertrages wehrte (AZ 9 U 171/15). Das Urteil weicht von anderen Urteilen zum gleichen Thema ab. Eine Revision beim Bundesgerichtshof ist deshalb wahrscheinlich.