Kfz-Haftpflicht: Starthilfe ist nicht versichert

Wird bei einem Starthilfeversuch die Elektronik des anderen Fahrzeugs beschädigt, weil das Überbrückungskabel falsch befestigt wird, besteht kein Versicherungsschutz über die Kfz-Versicherung.
Wird bei einem Starthilfeversuch die Elektronik des anderen Fahrzeugs beschädigt, weil das Überbrückungskabel falsch befestigt wird, besteht kein Versicherungsschutz über die Kfz-Versicherung.