Kfz-Versicherung: Auskunftsobliegenheit gilt nur für Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer hatte in der Unfallschilderung ausdrücklich angegeben, dass sein Sohn ein abgestelltes Fahrzeug entwendet und damit einen Unfall mit Totalschaden verursacht hat. Hier muss der Versicherer die Leistungsansprüche des Versicherungsnehmers gelten lassen.