Lebensversicherung: Kapitalauszahlungen als Einmalbeitrag oder Rente

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Der Versicherungsnehmer hat durch die einmalige Zahlung einer bestimmten Versicherungssumme mit Erhalt des Versicherungsscheins das Recht erworben, zu entscheiden, ob er sein angelegtes Kapital nach Vertragsende als Einmalbeitrag oder als monatliche Rente erstattet bekommen will.

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