Versicherungsschutz bei Kinderbetreuung

Kinder, die in behördlich genehmigten Tageseinrichtungen untergebracht sind, genießen in der gesetzlichen Unfallversicherung automatisch Versicherungsschutz.
Kinder, die in behördlich genehmigten Tageseinrichtungen untergebracht sind, genießen in der gesetzlichen Unfallversicherung automatisch Versicherungsschutz.