Versicherungsvertragsrecht: Wirksame Belehrung zum Erstprämienverzug?

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Will ein Versicherer seinen Versicherungsnehmer über die Rechtsfolgen des Leistungsverlustes bei Nichtzahlung der Erstprämie belehren, muss dies auf der ersten Seite des Versicherungsscheins eindeutig erkennbar sein.

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