22.04.2010 Branche
Wenn die Natur aus dem Ruder läuft: Mittelbare Schäden unversicherbar
Es gibt ihn, den Versicherungsschutz, der Schäden durch den isländische Vulkan Eyjafjallajökull deckt. "Gestrandete Fluggäste, die Ärger mit Schadenersatz haben, weil die Airlines beispielsweise zusätzliche Übernachtungen und Verpflegung nicht ersetzen wollen, sind versichert", sagt Kommunikationschef Klaus Heiermann von der Arag-Versicherung aus Düsseldorf. Voraussetzung ist, dass in ihrer Rechtsschutzpolice Vertragsrechtsschutz eingeschlossen ist - bei herkömmlichen Privatpolicen ein Standard. Mehr
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