Im Blickfeld der Aufsicht

Umar Choudhry

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Cyber-Versicherungen decken auch das Risiko der Erpressung ab und versichern somit Lösegeldzahlungen. Damit verstoßen die Anbieter gegen die Aufsichtspraxis der Bafin, die den Betrieb von Lösegeldversicherungen einschränkt. 

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