Das 1x1 des Courtageanspruchs

Jürgen Evers

img

Man kann es drehen und wenden, wie man will: Basis für den Courtageanspruch des Versicherungsmaklers sind immer noch die Grundsätze, die für den Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters gelten. Dabei gerät die Besonderheit, dass der Makler seinen Courtageanspruch aus dem Vertrag mit dem Kunden herleitet, oft aus dem Blick. Gleichwohl ergeben sich weitergehende Voraussetzungen für den Courtageanspruch. 

Dieser Inhalt steht nur registrierten und eingeloggten Abonnenten zur Verfügung.


Sie sind noch kein Abonnent des Versicherungsmagazins?

Sichern Sie sich jetzt alle Vorteile!

Alle Fachartikel der Ausgabe 2/2012