Deckungskonzepte nicht uneingeschränkt empfehlen

Jürgen Evers

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Im Streitfall nahm der Kunde seinen Makler auf Schadensersatz in Anspruch. Der Grund war ein entstandener Schaden an außenliegenden Abwasserrohren. Zur Umdeckung einer Gebäude-Police hatte der Makler dem preissensiblen Kunden das günstige Allgefahren-Deckungskonzept eines Konzeptmaklers empfohlen.  

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