Deckungskonzepte nicht uneingeschränkt empfehlen
Jürgen Evers

Im Streitfall nahm der Kunde seinen Makler auf Schadensersatz in Anspruch. Der Grund war ein entstandener Schaden an außenliegenden Abwasserrohren. Zur Umdeckung einer Gebäude-Police hatte der Makler dem preissensiblen Kunden das günstige Allgefahren-Deckungskonzept eines Konzeptmaklers empfohlen.