Die anlassbezogene Beratung hat ihre Grenzen
Jürgen Evers
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Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg haben Versicherer sowie Vermittlerinnen und Vermittler keine vertragsbegleitende Pflicht, ihre Kundinnen und Kunden zu beraten, ihre Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) anzupassen, wenn bei diesen ein gestiegener Vorsorgebedarf entsteht.