Finanzcheck im Namen des Maklers

Jürgen Evers

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Maklervertriebe, die ihre Beratungsleistungen über Handelsvertreter anbieten, schossen nach der Umsetzung der Vermittlerrichtlinie wie Pilze aus dem Boden. Unklar war dabei, wer bei fehlerhafter Beratung haftet. Das OLG Karlsruhe hat nunmehr entschieden, dass der geschädigte Versicherungsnehmer sowohl den Vertrieb als auch den Handelsvertreter nach den gleichen Grundsätzen in Anspruch nehmen kann. 

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